Geschäftsbedingungen

  1. Der Auftraggeber erhält von Acco Real (Auftragsnehmer) schriftlich oder telefonisch Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bekannt sein, so ist dies Acco Real umgehend mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen.
  2. Die Angebote von Acco Real sind vertraulich zu behandeln. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber für die Vermittlungsgebühr, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
  3. Die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag betreffen allein die Auftraggeber und den Vermieter. Acco Real haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.
  4. Kommt es zum Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages über eines der bekannt gegebenen Objekte, ist dies unmittelbar, spätestens binnen 24 Stunden, Acco Real mitzuteilen.
  5. Für die Provision wird die vom Anbieter bei Auftragserstellung angegebene Pauschalmiete als Berechnungsgrundlage genommen, insofern nicht weitere Nebenkosten angegeben wurden. Die Provision richtet sich auch nach dem vom Vermieter angebotenen und vom Mieter gewünschten Zeitraum. Die Provision zahlt der Mieter und nicht der Vermieter.
  6. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses bleibt der Anspruch auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Provision davon unberührt. Nur bei Nichterfüllung der mietvertraglichen Verpflichtungen seitens des Vermieters besteht bei vorzeitiger Beendigung ein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Provision.
  7. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Haftung

Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden in der Wohnung oder im Haus.
Alle Quellen von Gefahr oder Schäden für die Wohnung, wie Wasser, Waschmaschine, Spülmaschine, Feuchtigkeit in der Wohnung, offene Feuerstellen und Kerzen sollten unbedingt vermieden werden. Bitte zeigen Sie äußerste Sorge und Pflege im Umgang mit der möblierten Wohnung.

Für anfallenden Ersatz von Inventar in der Wohnung kann der Vermieter zur Deckung der Kosten auf die Kaution zurückgreifen. Kommt es im Zuge der Rückgabe der Wohnung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter so setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Wir vermitteln dann für Sie.

Wir empfehlen Ihnen und dem Vermieter eine Hausratversicherung abzuschließen.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein und Schäden gegenüber Dritten abzufedern, raten wir ferner zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Wir weisen darauf hin, dass für viele Schadensmöglichkeiten ein Haftungsausschluss des Versicherungsunternehmens besteht. 
 

 

Was kann ich darüber hinaus erwarten?

Sind Sie für einen kürzeren oder auch längeren Zeitraum nicht in München, stehen wir während Ihrer Abwesenheit als Ansprechpartner für Sie und für den Vermieter zur Verfügung und kümmern uns um sämtliche Belange rund um Ihre vier Wände.

Sollte sich die Betreuung der Objekte als aufwendig erweisen, was bei einer älteren Ausstattung der Fall sein kann (elektrische Geräte, sanitäre Anlagen, pflegeintensive Möbel), dann müssen wir unsere Dienstleistung in Absprache mit Ihnen berechnen. 

Bei defekten Geräten oder kleineren und größeren Reparaturen klären wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Bei kleinen Schäden wird zunächst der Kundendienst kontaktiert bevor die Geräte ausgetauscht werden. Bei dadurch entstehenden Rechnungen leiten wir diese an Sie weiter.

Bei größeren Schäden, wie ein Rohrbruch oder Wasserschaden, setzen wir die Versicherung davon in Kenntnis.